Hinweise zur Lizenzvereinbarung

Sie sind berechtigt diese Anwendung an einem Arbeitsplatz/Rechner zu nutzen. Fr die Nutzung der Anwendung in einem Netzwerk oder an mehr als einem PC-Arbeitsplatz werden Lizenzgebhren fllig.

Bitte geben Sie in diesem Fall in nachfolgender Lizenzvereinbarung unter 2 die Anzahl der Arbeitspltze an, fr die Sie eine Lizenz bentigen. Senden Sie dann den unterzeichneten Vertrag per Fax/per Post an folgende Adresse:

Deutscher Notarverlag GmbH & Co.KG 
Fachverlag fr Notare
vertreten durch Herrn Uwe Hagemann
Rochusstrae 2-4
53123 Bonn

Fax-Nr.: 0800/6682783-0

Wir senden Ihnen die gegengezeichnete Lizenzvereinbarung umgehend zurck.
 


Anlage













Lizenzvereinbarung

zwischen

Deutscher Notarverlag GmbH & Co.KG  Fachverlag fr Notare, vertreten durch Herrn Uwe Hagemann, Rochusstrae 2-4, 53123 Bonn

-Lizenzgeber-

und

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-Lizenznehmer-

 1  Ausgangspunkt
Der Lizenzgeber ist Inhaber und Verfgungsberechtigter des nach  69 a ff. UrhG geschtzten Softwarerechts an der Anwendung. 

 2  Lizenz
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer die Lizenz fr die Nutzung der Anwendung ................................................. an ...... PC-Arbeitspltzen gleichzeitig.

 3  Lizenzgebhr
(1) Fr die Nutzung im Netzwerk bzw. fr jeden weiteren gleichzeitig mglichen Zugriff erhht sich der Ladenpreis (je Auflage) um jeweils 25%. Bereits der erste mgliche Zugriff im Netzwerk ist aufschlagspflichtig. Fr jede neu erworbene Lizenz bezieht sich der 25%ige Aufschlag stets auf den aktuellen Preis der Anwendung.
(2) Die Gebhr ist einmalig vor Beginn der Nutzung an den Lizenzgeber zu zahlen. 

 4  Haftungsbeschrnkungen
(1) Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von Ansprchen Dritter aus Produkthaftung frei.

 5  Sonstige Vereinbarungen
(1)  Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Lizenznehmer der schriftlichen Einwilligung des Lizenzgebers.
(2)  Der Vertrag enthlt alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mndliche Nebenabreden bestehen nicht. nderungen und Ergnzungen bedrfen der Schriftform.
(3)  Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berhrt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nchsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


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Ort, Datum	Deutscher Notarverlag GmbH & Co.KG  Fachverlag fr Notare, vertreten durch Herrn Uwe Hagemann

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Ort, Datum	Lizenznehmer

