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Notarielle Verzeichnisse in der Praxis

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-95646-113-2
  • Matthias Damm
  • 1. Auflage
  • 01.03.2018
  • Buch
  • 296 Seiten
  • broschiert
  • 14,8 x 21,0
  • 0.398 kg
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Produktinformationen

Wo vererbt wird, gibt es Streit. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich häufig vom Haupterben über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen getäuscht. Für Sie als Notar bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit dem aufwändigen Erstellen von Nachlassverzeichnissen beauftragt werden, wird größer. „Viel Arbeit, wenig Geld" – das ist jetzt vorbei. Mit dem Handbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" erstellen Sie ab sofort Nachlassverzeichnisse fehlerfrei und effizient!

Jetzt Notarielle Verzeichnisse gewinnbringend erstellen.

Das Bundesverfassungsgericht war 2016 sehr deutlich: Der Notar ist in aller Regel beim Notariellen Nachlassvereichnis dazu verpflichtet, Einsicht in die vollständigen Kontoauszüge und sonstigen Bankunterlagen für den Zehnjahreszeitraum zu nehmen oder eine Vollmacht des Auskunftsverpflichteten zur Anfrage bei der Bank einzuholen. Das war sicherlich nicht das, was die Notare hören wollten. Da heißt es nun, aus der Not eine Tugend zu machen. Denn tatsächlich ist es möglich, die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses so durchzuführen, dass am Ende doch noch ein lohnendes Geschäft für Sie daraus wird.

Alles, was Sie über die Erstellung der Nachlassverzeichnisse wissen müssen – in einem praktischen Handbuch

Das Praxishandbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" ist einzigartig auf dem Deutschen Markt. Es ist das einzige Buch, das sich ausschließlich und vollumfassend der Thematik der notariellen Verzeichnisse widmet. Der Vorteil für Sie: Wenn Sie sich mit diesem ungeliebten Thema beschäftigen müssen, brauchen Sie nicht lange in den gängigen Standardwerken zum Erbrecht nach Hilfe zu suchen. Stattdessen reicht ein Griff ins Regal und Sie finden in „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" schnell alles, was Sie brauchen:

  • Nießbrauchsverzeichnis
  • Verzeichnis zur Erstellung des Anfangsvermögens bei Zugewinngemeinschaft
  • Nachlassverzeichnis
  • Vermögensverzeichnis des Vormunds, des Betreuers und des Pflegers
  • Verzeichnis über Nachlassinventar
  • Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers

Schnell und fehlerfrei – so kann sich die Erstellung des Nachlassverzeichnisses für Sie lohnen

So dringend notwendig eine Reform der herrschenden Rechtslage auch sein mag – sie wird in absehbarer Zeit nicht kommen. Deshalb heißt es jetzt: Das Beste aus der Situation machen! Mit dem einzigartigen Handbuch „Notarielle Verzeichnisse in der Praxis" gelingt Ihnen das. Sie werden ab sofort nicht nur Fälle dieser Art schneller bearbeiten, sondern auch mögliche Fehler vermeiden. So zeigen Sie vor Gericht, dass Sie dem Auskunftsanspruch des Klägers gerecht geworden sind und können den Fall schnell abschließen.

 

Medium: Buch
Autoren
Rezensionen

Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Ingelheim am Rhein, in ZEV 2018, Heft 11, S. XII: "(...) liegt (...) ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes notarielles Nachlassverzeichnis nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und darin zum Ausdruck kommt, dass er für den Inhalt verantwortlich ist (§ 1 Rn. 63). Hier gibt der Autor wertvolle Tipps, wie man derartige "Ermittlungen" durchführen kann, ohne dadurch sein gesamtes Büro lahmzulegen. (...) Das Werk stellt eine für die Praxis wertvolle Hilfestellung für den Notar dar, den gesteigerten Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis (...) gerecht zu werden."

Dr. Pierre Plottek, FA für Erbrecht, Bochum in ErbR 7/2018, S. 420: "(...) Es wird zunächst die Ausgangslage, mithin der Verzeichniszweck erläutert, sodann werden Einzelfragen, die sich bei dem im Gesetz vorgegebenen Verzeichnis stellen, erläutert, um sodann jeweils Muster dem Leser zur VErfügung zu stellen.(...) Sowohl aufgrund seines Alleinstellungsmerkmals auf dem Markt, als auch aufgrund der überzeugenden Ausführungen kann nur eine klare Kaufempfehlung ausgesprochen werden. (...) Dem Autor Dr. Dr. Damm ist ein hervorragendes Werk gelungen, welches sicherlich nicht in der 1. Auflage stecken bleiben wird."

RA und FA für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, Düsseldorf in ErbR 5/2018, S. 286: "(...) Er behandelt wirklich "alle" notariellen Verzeichnisse sehr ausführlich und umfassend, so auch hinsichtlich des Berufs- und des Kostenrechts.(...) Es ist zu hoffen, dass eigentlich jeder Notar sich dieses Buch zulegt. Auch jeder anwaltliche Erbrechtler sollte dieses Buch haben, besonders für das Pflichtteilsmandat."

RA und FA für Erbrecht und FA für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart in DANSEF-Mitgliederdepesche 4_2018: "(...) Dieses Buch führt hoffentlich zu einer Verbesserung der notariellen Nachlassverzeichnisse, gibt aber gleichzeitig dem Erbrechtler alle Argumente in die Hand den Anspruch auf ein ordentliches fachgerechtes notarielles Nachlassverzeichnis durchzusetzen. (...) Wer sich in der Praxis mit notariellen Verzeichnissen auseinanderzusetzen hat, wird auf die Anschaffung dieses Buches kaum verzichten können. Ich möchte die Anschaffung jedem Familienrechtler und insbesondere jedem Erbrechtler empfehlen."

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Dr. Dr. Matthias Damm ist Richter am Amt mehr

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Dr. Dr. Matthias Damm ist Richter am Amtsgericht Göppingen und Notariatsabwickler für das Notariat Adelsheim.
Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Ing mehr

Rezensionen

Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Ingelheim am Rhein, in ZEV 2018, Heft 11, S. XII: "(...) liegt (...) ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes notarielles Nachlassverzeichnis nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und darin zum Ausdruck kommt, dass er für den Inhalt verantwortlich ist (§ 1 Rn. 63). Hier gibt der Autor wertvolle Tipps, wie man derartige "Ermittlungen" durchführen kann, ohne dadurch sein gesamtes Büro lahmzulegen. (...) Das Werk stellt eine für die Praxis wertvolle Hilfestellung für den Notar dar, den gesteigerten Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis (...) gerecht zu werden."

Dr. Pierre Plottek, FA für Erbrecht, Bochum in ErbR 7/2018, S. 420: "(...) Es wird zunächst die Ausgangslage, mithin der Verzeichniszweck erläutert, sodann werden Einzelfragen, die sich bei dem im Gesetz vorgegebenen Verzeichnis stellen, erläutert, um sodann jeweils Muster dem Leser zur VErfügung zu stellen.(...) Sowohl aufgrund seines Alleinstellungsmerkmals auf dem Markt, als auch aufgrund der überzeugenden Ausführungen kann nur eine klare Kaufempfehlung ausgesprochen werden. (...) Dem Autor Dr. Dr. Damm ist ein hervorragendes Werk gelungen, welches sicherlich nicht in der 1. Auflage stecken bleiben wird."

RA und FA für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, Düsseldorf in ErbR 5/2018, S. 286: "(...) Er behandelt wirklich "alle" notariellen Verzeichnisse sehr ausführlich und umfassend, so auch hinsichtlich des Berufs- und des Kostenrechts.(...) Es ist zu hoffen, dass eigentlich jeder Notar sich dieses Buch zulegt. Auch jeder anwaltliche Erbrechtler sollte dieses Buch haben, besonders für das Pflichtteilsmandat."

RA und FA für Erbrecht und FA für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart in DANSEF-Mitgliederdepesche 4_2018: "(...) Dieses Buch führt hoffentlich zu einer Verbesserung der notariellen Nachlassverzeichnisse, gibt aber gleichzeitig dem Erbrechtler alle Argumente in die Hand den Anspruch auf ein ordentliches fachgerechtes notarielles Nachlassverzeichnis durchzusetzen. (...) Wer sich in der Praxis mit notariellen Verzeichnissen auseinanderzusetzen hat, wird auf die Anschaffung dieses Buches kaum verzichten können. Ich möchte die Anschaffung jedem Familienrechtler und insbesondere jedem Erbrechtler empfehlen."

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