Der Notar hat bei der Vorbereitung letztwilliger Verfügungen umfangreiche Pflichten. Neben der Belehrungspflicht besteht auch die Verpflichtung, das Gewollte rechtssicher zu beurkunden. Wie schwierig derartige Testamentsgestaltungen sind, zeigt sich daran, dass formulierte letztwillige Verfügungen schon bei einfachsten Sachverhalten nicht so gelingen, dass sie den Willen der Testierenden tatsächlich wiedergeben. Hinzu tritt, dass der Notar für Schäden, die aus unklaren Formulierungen eines Testaments resultieren, haftet.
Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit Sachverhalten, die von der „Norm“ abweichen. Die unter dem Sammelbegriff der Sonderfälle zusammengestellten Konstellationen betreffen Besonderheiten, die in der Person des Testators oder aber auch der materiell am Testament Beteiligten vorliegen, insbesondere die Fälle, die man mit einem üblichen Mustertestament nicht angemessen in den Griff bekommt. Unabdingbar ist die Kenntnis des materiellen Rechts, welches zu den besonderen Gestaltungsvarianten führt.
Die jetzt vorliegende 4. Auflage aktualisiert die Rechtsprechung. Die Formulierungsvorschläge wurden überarbeitet und ergänzt. Es erfolgte neben einer punktuellen Vertiefung der Erläuterungen auch eine verbesserte Gliederung, um die verschiedenen Modelle deutliche voneinander abzugrenzen. Die Wahl des in Betrachte kommenden Musters soll damit vereinfacht werden. Über einen Muster-Download sind Gesamtmuster abrufbar, um die tägliche Praxis zu unterstützen.
Zum Autor:
Rüdiger Gockel ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar a.D. in Beckum:
Bibliografie:
Deutscher Notarverlag, Bonn 2026, 4. Auflage, 220 Seiten, gebunden, mit Musterdownload, € 74,-, ISBN 978-3-95646-344-0