Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) ist zum 1.8.2021 in Kraft getreten. Die neue Reform bringt wesentliche Veränderungen im Geldwäschegesetz (GwG) mit sich und hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit im Notariat.
Alle bisherigen gesetzlichen Mitteilungsfiktionen entfallen. Gesellschaften und Vereinigungen müssen nun aktive Meldungen/Nachmeldungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Transparenzregister, das zum Vollregister wird, erledigen.
Für Vereine wird eine neue Mitteilungsfiktion in § 20a GwG geschaffen. Diese hat Tücken, so dass oft aktive Meldungen zum Transparenzregister nötig werden können.
In vielen Bereichen ergeben sich Änderungen, mit denen sich Notare beschäftigen sollten. Dabei unterstützt sie die 2., komplett überarbeitete Auflage des Handbuchs „Das Geldwäschegesetz in der notariellen Praxis," in dem auch die Ausführungen zur GwGMeldV Immobilien um Vorschläge zur Organisation (Muster-Organisations-Bogen) aktualisiert wurden.
Das Buch ist in 10 Kapitel gegliedert und enthält einen Muster-Download.
§ 1 Einleitung
§ 2 Generalakte Geldwäscheprävention
§ 3 Anwendungsbereich des GwG
§ 4 Das Transparenzregister
§ 5 Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
§ 6 GwG Beurkundungsverbote, Mitwirkungsverbote, Ausschließungsgründe
§ 7 GwGMeldV-Immobilien
§ 8 Die Gesellschafterliste im Lichte des GwG
§ 9 Mustersammlung, Erläuterungen Beispiele Anschreiben, Verfügungsbögen
§ 10 Fragen/Antworten zum GwG
Zum Autor:
André Elsing ist Bürovorsteher eines großen Hamburger Notariats.
Bibliografie:
Deutscher Notarverlag, Bonn 2021, 2. Auflage, 168 Seiten, broschiert, € 69,-, ISBN 978-3-95646-245-0